Warum Gesundheitsdaten besonders geschützt sind
Das Schweizer Datenschutzgesetz zählt Daten über die Gesundheit zu den besonders schützenswerten Personendaten (Art. 5 lit. c DSG). Für sie gelten strengere Regeln, zum Beispiel braucht es für ihre Bearbeitung oft eine ausdrückliche Einwilligung.
Bei Kindern kommt etwas dazu: Sie entscheiden nicht selbst, was über sie aufgeschrieben und weitergegeben wird. Ein Tagebuch aus der Primarschulzeit kann noch existieren, wenn das Kind längst erwachsen ist. Wer die Daten führt, trägt dafür Verantwortung – auch dafür, wo sie landen.
Die üblichen Wege und wo die Daten landen
| Weg | Wo die Daten landen | Zurücknehmen? |
|---|---|---|
| Foto vom Notizheft per Messenger | Auf dem eigenen Handy, dem Handy der Praxis, in deren Backups | Nein |
| PDF per E-Mail | In beiden Postfächern, oft unverschlüsselt, dauerhaft | Nein |
| Ausdruck zum Termin | In der Patientenakte, auf Papier | Nein, aber er bleibt in der Praxis |
| Zeitlich begrenzter Link | Beim Anbieter; die Praxis sieht die Daten, solange der Link gilt | Ja, wenn der Link widerrufbar ist |
Keiner dieser Wege ist verboten. Aber sie unterscheiden sich darin, wie viele Kopien entstehen und ob ihr später noch etwas zurücknehmen könnt. Der Ausdruck ist dabei nicht der schlechteste Weg: Er landet dort, wo er hingehört, in der Akte der Praxis.
Fünf Fragen an jedes Werkzeug
Ob Tagebuch-App, Online-Formular oder Cloud-Ordner – diese fünf Fragen sollte jeder Anbieter klar beantworten, bevor ihr Gesundheitsdaten eures Kindes eintragt:
- Wo liegen die Daten? In welchem Land, bei welchem Anbieter, verschlüsselt oder nicht?
- Wer kann sie sehen? Nur ihr? Mitarbeitende des Anbieters? Die Person, mit der ihr teilt – und wie lange?
- Werden sie ausgewertet? Für Werbung, zum Verkauf, für das Training von KI-Modellen?
- Kann ich Zugänge widerrufen? Läuft ein geteilter Zugang von selbst ab?
- Kann ich alles löschen? Wirklich alles, und innert welcher Frist?
Die Antworten stehen in der Datenschutzerklärung. Steht dort nichts Klares, ist das auch eine Antwort.
Nur so viel teilen wie nötig
- Den Zeitraum begrenzen. Für den Kontrolltermin reichen die Wochen seit dem letzten Termin.
- Nach dem Termin schliessen. Einen geteilten Zugang widerrufen, sobald er nicht mehr gebraucht wird.
- Das Kind einbeziehen. Ab einem gewissen Alter sollte ein Kind wissen, was über es notiert und wem es gezeigt wird. Jugendliche können oft selbst mitschreiben.
- Beobachter getrennt halten. Eine Lehrperson, die Rückmeldungen gibt, braucht keinen Einblick in die Einträge der Familie.
Viele Praxen haben eigene Wege für Unterlagen von Patientinnen, etwa ein Upload-Portal oder eine verschlüsselte Mailadresse. Fragt beim Vereinbaren des Termins nach, wie sie Unterlagen am liebsten erhalten.
Wie clar·log das Arzt-Dossier teilt
clar·log erstellt vor dem Termin ein Arzt-Dossier als Link. Die Praxis braucht dafür kein Konto.
- Der Link ist schreibgeschützt, enthält keinen Namen und ist 90 Tage gültig. Ihr könnt ihn jederzeit widerrufen.
- Die Daten liegen verschlüsselt in einem Rechenzentrum in Frankfurt. Jede Nutzerin sieht nur die eigenen Daten, alle Verbindungen sind verschlüsselt.
- clar·log verwendet keine Tracking-Cookies, kein Analytics und keine Werbung. Die Daten werden weder verkauft noch für KI-Training verwendet.
- Vor der ersten Nutzung holt die App eure ausdrückliche Einwilligung ein. Ihr könnt sie widerrufen und in den Einstellungen alle clar·log-Daten löschen.
- Beobachterinnen wie Lehrpersonen sehen nur, was ihr freigebt.
Häufige Fragen
Muss ich meine Daten überhaupt teilen?
Nein. Ihr könnt das Dossier auch beim Termin auf dem eigenen Handy zeigen und nichts weitergeben.
Was passiert mit dem Link nach 90 Tagen?
Er funktioniert nicht mehr. Für den nächsten Termin erstellt ihr einen neuen.
Ist clar·log ein Medizinprodukt?
Nein. clar·log ist ein Tagebuch. Die App stellt keine Diagnosen, gibt keine Empfehlungen und wertet die Einträge nicht aus.
Quellen
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Art. 5
- Datenschutzerklärung Lautini
- Hilfe & FAQ zu clar·log
Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Stand: September 2026.